Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Diese zusätzlichen Entlastungs- und Betreuungsleistungen sollen für Pflegebedürftige unter anderem aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote verfügbar machen und pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit der Entlastung bieten.

 Jeder Pflegebedürftige erhält einen einheitlichen Betrag in Höhe von 125,- EUR monatlich.

Die Verwendung der 125,- EUR gilt nun auch für sämtliche Sachleistungen des Pflegedienstes (außer für Körperpflege). Daneben bildet der Pflegegrad 1 eine Ausahme: Hier kann der Entlastungsbetrag auch für Körperpflege genutzt werden.

Vorraussetzung ist eine Überprüfung der betreffenden Person durch einen Hausbesuch des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Die Häusliche Krankenpflege Candidus bietet die Betreuung minutenweise an. Die Beschäftigung und Betreuung soll sich an den Ressourcen der jeweiligen Menschen orientieren. Dabei ist es wichtig an lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten anzuknüpfen. Die Art der Betreuungsaufgaben wird daher in enger Absprache mit den Klienten, Angehörigen und Betreuern festgelegt. Unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Interessen, Ressourcen und biographischen Hintergründe wird ein individuelles Betreuungsangebot zugeschnitten.

Die Kosten für eine Minuten Betreuung durch unsere Mitarbeiter der Häusliche Krankenpflege Candidus betragen zur Zeit: 0,55 €.

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