Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Menschen vor der Pflegebedürftigkeit einen Hilfebedarf im eigenen Haushalt benötigen, da sie mit den täglich anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oft überfordert sind und diese dann nicht mehr selbstständig durchführen können.
Auch hier können wir mit den folgenden Leistungen Unterstützung anbieten:
Reinigen der Wohnung | Fensterputzen (ohne Leiter), Staubsaugen und -wischen, das Reinigen der Wohnräume oder des Hausflures / Keine Grundreinigung |
Große Hauswirtschaftliche Versorgung | Fensterputzen (ohne Leiter), Staubsaugen und -wischen, das Reinigen der Wohnräume oder des Hausflures / Keine Grundreinigung und Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung |
Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung | Auf Wunsch waschen wir Ihre schmutzige Wäsche. Wir trocknen, falten, bügeln und sortieren Ihre frisch gewaschene Kleidung und räumen sie ein. |
Einkaufen | Zusammenstellen des Einkaufszettel, Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen Unterbringung der eingekauften Lebensmittel |
Hilfe im Haushalt ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann entsprechend der Einstufung sowohl über das Pflegegeld, (also die Mittel, die ein Angehöriger, Nachbar etc. von der Pflegekasse erhält, wenn ein Pflegegrad vorliegt), als auch über das Sachkostenbudget der Pflegekassen finanziert werden (also die Mittel, die bei Einstufung in einen Pflegegrad dem ambulanten Pflegdienst zur Vefügung gestellt wird).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die hauswirtschaftlichen Leistungen auch über die Entlastungs- und Betreuungsleistungen abzurechen, die jeder erhält, der in einen Pflegegrad eingruppiert wurde.
Für den Fall, dass noch keine Einstufung im Sinne der Pflegeversicherung erfolgt ist, kann die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall auch über das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) / Hilfe zur Pflege über einen Antrag beim zusträndigen Amt für Senioren der Stadt Köln finanziert werden.
Darüber hinaus können Sie unsere Angebot an hauswirtschaftlichen Leistungen selbstverständlich auch privat bezahlen.